Teil-Lockdown ab Montag, 14.12.2020

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

hier die amtlichen Infos des Schulministeriums.

Wichtig: Alle Schüler müssen am Montag, den 14.12. um 8 Uhr nochmal zur Schule und ihre Sachen abholen. Die Klassenarbeiten am Montag in den ersten beiden Stunden werden definitiv geschrieben. Ob und wann die anderen Arbeiten geschrieben werden, entscheiden die Fachlehrer. Gehen Sie davon aus, dass aus organisatorischen Gründen der Distanzunterricht (Online-Unterricht zuhause) erst ab Dienstag stattfinden kann (Konzept zum Distanzunterricht finden Sie hier). Spätestens nach der 2. Stunde werden die Schüler am Montag nach Hause geschickt.

Meine Bitte an die Eltern: Schicken Sie Ihr Kind nur in ganz dringenden Fällen in die Schule, es muss wirklich Not herrschen!!! Bitte melden Sie den Bedarf bei mir bis Sonntag, 13.12., bis spätestens 19 Uhr an. Ihrem Antrag auf Notbetreuung bzw. Betreuung aus technischen Gründen (kein PC etc.) muss eine Begründung beiliegen. Eine Betreuung für bedürftige Schüler ab Klasse 8 werde ich nur in absoluten Notfällen genehmigen können. Dabei hoffe ich auf Ihr Verständnis. Ich gehe davon aus, dass Sie alle so verantwortungsvoll sind und nur dann Ihr Kind anmelden, wenn es wirklich dringend ist. 

Nochmals meine dringende Bitte: Lassen Sie Ihr Kind zuhause, wenn es geht. Wir haben schon bisher genug Corona-Fälle bei Schülern und deren Familien gehabt. Es gab vor allem bei Eltern auch schwere Verläufe. Die Väter und Mütter mussten auf die Intensivstation und haben dort mit dem Tod gerungen. Liebe Eltern, denken Sie auch an Ihren Schutz und den Ihrer Angehörigen. Jeder, der die Gefährlichkeit des Corona-Virus bestreitet, hat nichts begriffen!

Ich wünsche Ihnen Gesundheit, Geduld und Kraft und hoffentlich sehen wir Ihre Kinder bald wieder - in unserer RSH.


Von Herzen alles Gute

Uwe Heidelberg, Schulleiter


 

 

Hier der Wortlaut des Schreibens des Schulministeriums


In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Ich möchte Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. 

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.